Wem stinkt das?

Geruchsemissionen aus Biogasanlagen können nur dann auftreten, wenn

  • die Biomasse vor oder nach dem Prozess nicht sachgerecht gelagert wird,
  • der biologische Prozess aus dem Gleichgewicht kommt oder
  • schlecht vergorenes Material auf landwirtschaftliche Flächen ausgebracht wird.

Die korrekte Anlagenplanung und Betriebsführung rücken deshalb immer mehr in den Vordergrund. Durch die Vergärungsprozesse im Fermenter nimmt der Geruch, der normalerweise bei der Ausbringung von Gülle und Mist auftritt, drastisch ab.

Auch bei den Lärmemissionen müssen Biogasanlagen die entsprechenden gesetzlichen Grenzwerte einhalten. Durch erfahrene Planer und die richtige Standortwahl, die Verwendung geräuscharmer Komponenten (schallisolierte BHKW-Räume oder Antriebe) und Schallschutzmaßnahmen (Erdwall, Einhausung, Gebäudeanordnung, etc.) lassen sich Lärmemissionen vermeiden.