Zuviel Mais?

Ein bemerkenswertes Pilotprojekt zur Stärkung der Artenvielfalt hat die Bioenergie-Region Bodensee durchgeführt. Mehr dazu im folgenden Video: http://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&v=RdYhxotc8jM

In einigen Regionen Deutschlands wird Kritik am Maisanbau für Biogas geübt. Allerdings dürfen hier die Relationen nicht aus den Augen verloren werden, denn 74 Prozent des angebauten Maises werden zur Tierfütterung verwendet. So wurden 2011 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2,52 Mio. ha Mais angebaut, davon etwa 0,65 Mio. ha - also 26 Prozent - für die Erzeugung von Biogas.

Neben Substraten wie Maissilage, Getreide-GPS (Ganzpflanzensilage) oder Grassilage werden vermehrt auch alternative Kulturen angebaut, z.B. Rüben und Hirsen, die Durchwachsene Silphie, Szarvasigras oder Wildpflanzen.

Der Energiepflanzenanbau für Biogasanlagen bietet in den kommenden Jahren die Chance, alternative Energiepflanzen anzubauen und damit die Fruchtfolgen zu erweitern. In manchen Regionen bietet sich aber auch der Anbau von zwei Kulturen nacheinander an: So kann nach der Ernte von Grünroggen im späten Frühjahr noch Mais oder Hirse eingesät und im Herbst geerntet werden. Entscheidend für einen langfristig hohen Biomasseertrag ist eine sinnvolle Fruchtfolge, mit der die Fruchtbarkeit des Bodens erhalten bleibt. Einen Baustein können dabei auch Zwischenfrüchte und Untersaaten bilden, die im Winter den Boden bedecken und damit die Erosion verringern. Dieser Aufwuchs kann ebenfalls in einer Biogasanlage energetisch genutzt werden.

Das 2012 novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2012) beschränkt den Einsatz von Mais und Getreidekorn auf maximal 60 Masseprozent am Substrateinsatz in einer Biogasanlage. Der künftige Anlagenbetreiber ist daher per Gesetz dazu verpflichtet, alternative Energiepflanzen einzusetzen.

Download-Angebot: Stellungnahme des Fachverbandes Biogas e.V. zum Hintergrundpapier des NABU Landesverbandes Schleswig-Holstein „Agrargasanlagen und Maisanbau – Eine kritische Umweltbilanz“ –> FvB_Stellungnahme_Maisanbau.pdf